Lohnsteuerklasse
Unser Einkommensteuersystem kennt sechs Steuerklassen. Je
nach Lohnsteuerklasse wird vom Lohn die Lohnsteuer ermittelt und
vom Arbeitgeber einbehalten. Die Höhe des Solidaritätszuschlag
sowie der Kirchensteuer richtet sich ebenfalls nach der
Lohnsteuerklasse.
Man kann sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte
eintragen lassen.
| Steuerklasse 1 |
Steuerklasse 2 |
Steuerklasse 3 |
Steuerklasse 4 |
Steuerklasse 5 |
Steuerklasse 6 |
- ledig
- verh. mit im Ausland lebenden Ehepartner
- dauernd getrennt
- eingetragene Lebenspartnerschaft |
- allein erziehend und
mind. 1 Kind und keine zweite Person in der gleichen
Wohnung gemeldet
- verwitwet mit einen Kind ab dem Monat der dem Tod des
Gatten folgt |
- verheiratet mit Ehegatte ohne Lohn
oder mit Steuerklasse 5 - wenn Partner selbständig ist |
- wenn beide Ehepartner
einkommensteuerpfl. sind |
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- für ein weiteres Dienstverhältnis
- Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer bei fehlender
Lohnsteuerkarte in diese Lohnsteuerklasse einteilen |
Steuerklassenkombinationen
Wenn beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht
dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen können sie
die Art des Lohnsteuerabzuges wählen.
Die Kombination der Steuerklasse III/V ist bei einem stark
unterschiedlichen Verdienst der Ehegatten sinnvoll. Die
Lohnsteuerberechnung ist so gestaltet das sie der erwarteten
Jahressteuerschuld entspricht.
Bei gleichen
Verdienst ist die Kombination der Steuerklasse IV/IV
vorzuziehen.
Freibeträge der Steuerklasse
| Steuerklasse |
I |
II |
III |
IV |
V |
VI |
| Grundfreibetrag |
7.664 |
7.664 |
15.328 |
7.664 |
nein |
nein |
| Arbeitnehmerpauschbetrag |
920 |
920 |
920 |
920 |
920 |
nein |
| Sonderausgabenpauschbetrag |
36 |
36 |
72 |
36 |
nein |
nein |
| Vorsorgepauschale |
--- |
--- |
--- |
--- |
nein |
nein |
| Alleinerziehendenentlastung |
nein |
1.308 |
nein |
nein |
nein |
nein |
| Kinderfreibetrag je Kind |
5.808 |
5.808 |
5.808 |
2.904 |
nein |
nein |
Die vom Arbeitslohn einbehaltenen Lohnsteuer stellt eine
Vorauszahlung auf die Jahressteuerschuld dar.
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